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Zanocuj w Lesie — legale Wildcamping-Gebiete in Polen

Aktualisiert:

Eine zwischen Bäumen im Wald aufgehängte Hängematte in der Abenddämmerung

„Zanocuj w Lesie“ (Übernachte im Wald) ist ein innovatives Programm, mit dem die polnischen Staatsforsten mehr als 600.000 Hektar in 425 Oberförstereien für Bushcraft- und Survival-Begeisterte geöffnet haben. Naturliebhaber dürfen die ausgewiesenen Übernachtungsgebiete nutzen, müssen dabei aber ein paar Regeln beachten.

Die Grundregel lautet: Respekt vor der Natur – die Ausrüstung, die du verwendest, darf Bäume, Sträucher und das Unterholz nicht beschädigen. Auch offenes Feuer außerhalb besonders ausgewiesener Stellen ist verboten. Wenn du mehr als 2 Nächte hintereinander bleiben oder in einer Gruppe von mehr als 9 Personen zelten möchtest, musst du die Oberförsterei vorab per E-Mail informieren und ihre Zustimmung einholen.

Bedenke, dass es hier keine Annehmlichkeiten eines gewöhnlichen Campingplatzes gibt – keine Wasserhähne, kein fließendes Wasser, keine Restaurants und keinen Parkplatz. Dafür erwartet dich eine einzigartige Nähe zur Natur, die Beobachtung von Wildtieren und Insekten und die Auseinandersetzung mit allem, was das Wetter bringt. „Zanocuj w Lesie“ richtet sich vor allem an Menschen, die bereit sind, sich unter anspruchsvollen Bedingungen im Gelände durchzuschlagen.

Denk daran, dass Teile eines Gebiets oder ein ganzes zum Zelten ausgewiesenes Gebiet vorübergehend gesperrt sein können – wegen Brandgefahr oder anderer Gefahren für die Sicherheit der Campenden und der umliegenden Natur. Auch die Entscheidung, ob in einem bestimmten Gebiet Gaskocher benutzt werden dürfen, trifft die jeweilige Oberförsterei und gibt sie auf ihrer Website bekannt.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich nachsehen, wo genau ich übernachten darf?

Alle Gebiete des Programms siehst du direkt hier auf der interaktiven Karte auf dieser Seite – zoome hinein, um genau zu sehen, wo das Übernachten erlaubt ist. Sie funktioniert auch auf dem Handy, sodass du sie direkt im Gelände nutzen kannst. Außerdem veröffentlichen die einzelnen Oberförstereien Informationen zu ihren Gebieten auf ihren eigenen Websites.

Erkenne ich vor Ort, wo das Gebiet endet?

Nein – die Grenzen sind nicht mit Schildern markiert, um nicht in die Landschaft einzugreifen. Du musst dich anhand der Karte orientieren. Im Flachland helfen dir die Abteilungssteine im Wald bei der Orientierung; im Gebirge geht es nur mit Karte in der Hand.

Darf ich ein Lagerfeuer machen?

Nur an Stellen, die vom Oberförster ausgewiesen wurden – überall sonst ist offenes Feuer verboten. Eine Liste solcher Stellen findest du auf der Website der jeweiligen Oberförsterei, oder du fragst direkt vor Ort nach.

Und was ist mit einem Gaskocher?

Das hängt von der Oberförsterei ab – jede entscheidet selbst, ob Kocher auf ihrem Gebiet erlaubt sind, und informiert darüber auf ihrer Website. Wo sie zugelassen sind, gelten ein paar Bedingungen: Prüfe vor dem Aufbruch (und noch einmal im Laufe des Tages) die aktuelle Waldbrandgefahr – bei der dritten, „roten“ Stufe ist Kochen komplett verboten. Der Kocher muss ständig unter deiner Aufsicht stehen, und die Nutzung auf Torfböden, in jungen Beständen, unter niedrigen Baumkronen sowie in hohem Gras und Heidekraut ist verboten.

Wann muss ich meinen Aufenthalt anmelden?

Eine Anmeldung ist erforderlich, wenn du länger als zwei Nächte bleiben willst oder in einer Gruppe von mehr als neun Personen unterwegs bist (oder beides). Das Formular findest du auf der Website der Oberförsterei – schick es spätestens zwei Werktage vor deinem Aufenthalt per E-Mail ab. Wichtig: Das Absenden allein reicht nicht – erst die E-Mail-Bestätigung der Oberförsterei gilt als offizielle Genehmigung.

Darf ich mein Lager überall und zu jeder Jahreszeit aufschlagen?

Grundsätzlich ja – innerhalb des ausgewiesenen Gebiets kannst du das ganze Jahr über schlafen, wo du möchtest. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen. Erstens: Innerhalb der Zonen kann es Stellen mit dauerhaftem Betretungsverbot geben (z. B. Forstkulturen oder Wildruhezonen) – dort wird nicht gezeltet. Zweitens: Prüfe vor der Abreise auf der Karte der Walddatenbank BDL, ob kein vorübergehendes Waldbetretungsverbot gilt, etwa wegen Brandgefahr oder laufender Forstarbeiten.

Was darf ich aus dem Wald mitnehmen?

Pilze, Beeren und andere Waldfrüchte – auf jeden Fall, nach den bisherigen Regeln. Holz zu entnehmen ist dagegen verboten, ebenso wie das Beschädigen der Streuschicht. Und natürlich: Nimm deinen gesamten Müll wieder mit, denn mitten im Wald wirst du keine Mülleimer finden.

Komme ich mit dem Wohnmobil hin?

Nein – die Einfahrt in den Wald ist für alle Fahrzeuge verboten. Das Programm richtet sich an Menschen, die im Zelt übernachten – oder besser noch: in der Hängematte.